Hildegard wurde im Sommer des Jahres 1098 in Bermersheim bei Alzey in Rheinhessen als zehntes Kind der Edelfreien Hildebert und Mechtild geboren.
Im Jahr 1106 kam Hildegard im Alter von acht Jahren in die Klause auf dem Disibodenberg. Dort wurde sie durch ihre Verwandte und Meisterin Jutta von Spanheim für das geistliche Leben erzogen. Dort wurde sie besonders im Lesen der Bibel, in Psalmengesang, in der Liturgie sowie in der Ordensregel des heiligen Benedikt unterrichtet. Ihre Entscheidung für das Leben im Orden wurde 1114 durch das Ablegen der ewigen Gelübde besiegelt und sie empfing vom heiligen Otto, dem Bischof von Bamberg, den Ordensschleier. Als ihre Lehrerin Jutta von Spanheim im Jahr 1136 verstarb, wurde Hildegard im Alter von 38 Jahren zur geistlichen Mutter ihrer Gemeinschaft gewählt. Ab 1141 begannen Hildegards Visionen, die sie niederschrieb und auch ihr öffentliches Wirken. Letzteres geschah vor allem durch diverse Briefwechsel mit vielen hochgestellten Persönlichkeiten ihrer Zeit (Bernhard von Clairvaux, Papst Alexander III., Kaiser Friedrich Barbarossa uvm.) sowie durch das Schreiben und Veröffentlichen ihrer theologischen sowie anthropologischen Vorstellungen.
Im Jahr 1147 entschloss sich Hildegard, ihr Heimatkloster Disibodenberg auch gegen den Widerstand der dortigen Benediktinermönche zu verlassen und ein eigenes Kloster mit etwa zwanzig Nonnen auf dem Rupertsberg bei Bingen zu gründen. Die Klostergründung fand ihren Abschluss und ihre Bestätigung mit der Verleihung der offiziellen Urkunde durch Erzbischof Arnold von Mainz am 22. Mai 1158 sowie durch einen Schutzbrief von Kaiser Friedrich Barbarossa am 10. April 1163. Da ihre Gemeinschaft rasch wuchs und der Platz knapp wurde, erwarb Hildegard im Jahr 1165 das ausgebrannte Augustinerkloster in Eibingen und gründete dort ein Filialkloster. Sie setzte dort eine Priorin ein und behielt sich die Äbtissinnenwürde vor.
Im Alter von 82 Jahren verstarb die heilige Hildegard in dem von ihr gegründeten Kloster Rupertsberg bei Bingen am 17. September 1179.